1. Begrüßung der Anwesenden durch den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft,
Prof. Manfred Lahnstein
2. Regularien
Wahl der Mandatsprüfungskommission
Wahl der Antragskommission
3. Grußworte
4. Bericht des Präsidenten
Prof. Manfred Lahnstein
5. Bericht der Geschäftsführung der DIG
Hildegard Radhauer wird schriftlich vorgelegt
6. Bericht des Schatzmeisters
Günther Tiemann
7. Bericht der Kassenprüfer
mit Antrag auf Entlastung des Präsidiums
8. Bericht des Jugendforums
9. Aussprache
10. Entlastung des Präsidiums
11. Neuwahl des Präsidiums
12. Anträge
13. Verschiedenes
Die Hauptversammlung, das oberste Organ der Gesellschaft, setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 aus je einem Delegierten,
unabhängig von der Mitgliederzahl der Arbeitsgemeinschaft, und, gemäß § 9 Abs. 2, aus je einem weiteren
Delegierten für je angefangene 50 Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag bis zu dem Jahr entrichtet haben,
über das die Hauptversammlung Entlastung erteilt, zusammen.
Einzelmitglieder, die keiner Arbeitsgemeinschaft angehören, haben gemäß § 9 Abs. 3 das Recht, mit aktivem
und passivem Wahlrecht an den Delegierten-Wahlversammlungen der verkehrsmäßig am günstigsten zu erreichenden
Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen.
Die Vertretung juristischer Personen wird in § 9 Abs. 4 wie folgt geregelt: Korporative Mitglieder
werden durch einen einzelnen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter auf der Mitgliederversammlung
der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft vertreten. Alle Mitglieder der DIG, die nicht Delegierte sind,
haben das Recht, an der Hauptversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. Wir freuen uns über eine
möglichst große Beteiligung unter Berücksichtigung der organisatorischen Voraussetzungen.
Die Delegierten werden sich am Vortag der Hauptversammlung treffen, um politische Themen zu
erörtern, die während der Hauptversammlung schon aus Gründen der zeitlichen Planung nicht
ausreichend angesprochen werden können.