* * * 60 Jahre Israel * * *
Albrecht Gundermann
Gewaltenteilung in Israel – der Oberste Gerichtshof (OGH) in Jerusalem
Auf einem Hügel mitten im Jerusalemer Regierungsviertel liegt der OGH, ein Meisterstück moderner Architektur. Großzügig erscheint das Gebäude, insbesondere gegenüber der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Knesset. Nicht zufällig liegt der OGH ein wenig höher als die Knesset. Im Gebäude selbst arbeiten die Richter in großzügigen und modernen Büros. Durch eine große, lichtdurchflutete Halle betritt man die fünf Gerichtssäle, die an die Synagogen der Talmudzeit erinnern. In der modernen Bibliothek sind umfassende Sammlungen nicht nur des israelischen, sondern auch des amerikanischen, englischen und deutschen Rechts zugänglich.
Das war nicht immer so: 1948 residierte der OGH noch am Russischen Platz in Jerusalem in einem Gebäude, das einstmals christlichen russischen Pilgern als Unterkunft gedient hatte. Wenige hundert Meter entfernt befand sich die Waffenstillstandslinie mit Jordanien. Der kalte Winter 1948/49 ließ die Richter an ihrem Arbeitsplatz frieren. Der aus Deutschland stammende Justizminister Rosen besorgte ein paar Radiatoren, die aber nicht halfen, da die elektrische Versorgung des Gebäudes nicht funktionierte. Ihre Urteile schrieben die Richter wegen der damals vorherrschenden Papierknappheit auf Rückseiten von Formularen der britischen Mandatsregierung. Eine Bibliothek existierte nicht, so dass die von Anwälten zitierten Entscheidungen nicht einmal überprüft werden konnten.
Dennoch hat der OGH seit Gründung des Staates Israel eine wichtige Rolle im Verhältnis der Gewalten zueinander gespielt. Obwohl die Knesset 1950 auf Drängen Ben-Gurions beschloss eine Verfassung nicht in einem einzelnen Dokument, sondern schrittweise über die Jahre in einzelnen Kapiteln zu beschließen, schuf das höchste israelische Gericht ein eigenes Verfassungsrecht durch seine Rechtsprechung. Dieses durch Rechtsprechung geschaffene Recht legte den Grundstein für einen starken Schutz des Individuums in Israel.
Seinen Ausgang nahm diese Rechtsprechung in einem Urteil von 1953: Die kommunistische Zeitung Kol Ha’am hatte die absurde Behauptung aufgestellt, die israelische Regierung wolle 200.000 Soldaten in die Koreakrieg entsenden und wurde verboten. Der OGH hob dieses Verbot auf. Zwar sei die Pressefreiheit nirgendwo ausdrücklich geregelt, aber Israel sei eine Demokratie und damit gelten auch die Grundrechte. Dies finde seinen Ausdruck in der Schaffung der Institutionen des Staates wie dem Parlament und den freien Wahlen; auch die Unabhängigkeitserklärung nehme Bezug auf ein „demokratisches Israel.“ Nach dem späteren OGH-Präsident Barak gehe es dabei nicht um ein Verständnis der Demokratie als die reine Herrschaft der Mehrheit: „Mehrheitsherrschaft ohne Grundrechte ist keine Demokratie.“ In den 50er und 60er Jahren schuf der OGH durch verschiedene weitere Urteile den „ungeschriebenen Menschenrechtskatalog.“
Die 70er und 80er Jahre waren von einer Ausweitung der Klagebefugnis geprägt: In dem berühmten Bus 300 Urteil hob der OGH 1986 die Begnadigung eines Geheimdienstmitarbeiters durch Präsident Chaim Herzog wieder auf. Der Geheimdienst hatte den von Palästinensern entführten Bus gestürmt und die Terroristen getötet. Später tauchten Photos der gefangen genommenen Araber auf – noch am Leben. Bevor eine Ermittlung begonnen werden konnte, begnadigte der Präsident die Geheimdienstler. Zwölf führende Rechtsprofessoren legten hiergegen Verfassungsbeschwerde ein. Der OGH ließ diese Beschwerde mit der Begründung zu, es handele sich um eine „wichtige verfassungsrechtliche Frage“, obwohl die Kläger nicht unmittelbar selbst betroffen waren.
Die Verabschiedung des geschriebenen Grundrechtskataloges durch die Knesset vor den Wahlen 1992 markiert einen weiteren Abschnitt in der Rechtsprechung des OGH. Mit diesem Maßstab hält der OGH die materielle Überprüfung von Knessetgesetzen für zulässig, obwohl eine solche Normenkontrolle nirgendwo ausdrücklich geregelt wird.
In den letzten 15 Jahren hat der OGH in zahlreichen Urteilen den Schutz vor Eingriffen staatlicher Gewalt weiter gestärkt. Erwähnt sei das Verbot der Folter, der Ausbau der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften oder die Kontrolle für die in Familienrechtsangelegenheiten zuständigen religiösen Gerichte.
Heute verfügt Israel über eine Verfassung, die in verschiedenen Grundgesetzen zusammengefasst sind, welche zwischen 1958 und 1992 verabschiedet wurden. Zwar ist der geschriebene Grundrechtskatalog noch nicht komplett: Religionsfreiheit und Gleichheitsprinzip finden zum Beispiel keine Erwähnung. Das Verhältnis zwischen Knesset und OGH bedarf noch der ausdrücklichen Regelung. Durch die Rechtsprechung des OGH wird aber angenommen, dass alle nicht erwähnten Grundrechte implizit durch den Schutz der Menschenwürde gewährt werden. Ähnlich dem deutschen Grundgesetz stellt der israelische Grundrechtskatalog die Menschenwürde in Artikel 1 voran.
Übrigens: Viele deutsche Juristen jüdischer Herkunft emigrierten nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in die USA, eine beträchtliche Zahl aber ging in das britische Mandatsgebiet Palästina. In keinem anderen Bereich war der Einfluss der deutschen Juden im jungen Staat Israel so groß wie in der Justiz. 1949 stammten sowohl der Präsident des OGH Moshe Smoira als auch der Justizminister Pinchas Rosen (Felix Rosenblüth), der Leiter der Gesetzgebungsabteilung im Justizministerium Uri Yadin (Rudolf Heinsheimer), der Staatskontrolleur Siegfried Moses und der Generaldirektor des Justizministeriums (Amtschef) Chaim Cohen aus Deutschland. Vier Präsidenten des OGH kamen aus Deutschland: Moshe Smoira, Yoel Sussman, Moshe Landau und Meir Shamgar. 50 Prozent der ersten Richtergeneration wurden in Deutschland ausgebildet. Von den 25 bis 1978 ernannten Richtern wurden jeweils 36 Prozent in Deutschland geboren und erhielten 36 Prozent ihre juristische Ausbildung in Deutschland.
In den 60 Jahren der israelischen Geschichte hat die israelische Justiz in wachsendem Maße den Schutz des Einzelnen gewährleistet. Obwohl sich der Staat in einem permanenten Ausnahmezustand befand. Man denke nur an die amerikanische Justiz in Zeiten von Guantanamo oder die westdeutschen Gerichte während des deutschen Herbstes 1977. Ein Großteil der heutigen Verfassungsbeschwerden in Israel stammt aus den besetzten Gebieten – für den Zugang zum Obersten Gerichtes eines Besetzerstaates für Bewohner eines besetzten Gebietes gibt es kaum ein anderes Beispiel.