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      VORWÄRTS IN DIE VERGANGENHEIT ?
- Offener Brief an ein geschätztes Mitglied -


Meine kritische Erklärung zur „gezielten Tötung“ von Yassin hat innerhalb der
DIG ein lebhaftes und in Teilen kritisches Echo ausgelöst. Ich habe geantwortet,
so gut ich konnte und soweit es meine Zeit zugelassen hat.

Nun ist mir ein über das Internet ein Beitrag zugeleitet worden,
den ein Mitglied unserer Gesellschaft unter dem Titel „Er (also Yassin)
verdiente den Tod wie kaum ein anderer“ verfasst hat.
Dieser Beitrag fasst die Auffassung des Autors, der Mitglied unserer
Gesellschaft ist, wie folgt zusammen:
„ ‚Wenn dich jemand umbringen will, so stehe du früher auf und töte ihn zuerst’,
heißt es im Talmud. Nach dieser Maxime handelt Israel. Weil es muss. Weil
man nur so mit Terroristen umgehen kann“.
Diese Auffassung, die wohl auch Teilen der mir entgegen gebrachten Kritik
zugrunde liegt, erschreckt mich und fordert mich zum Widerspruch heraus.
Ich halte sie aus mehreren Gründen für falsch.

Zunächst einmal verbietet sich der ungefilterte Rückgriff auf den Talmud
bereits dann, wenn man über Prinzipien des individuellen Rechts redet.
Wir dürfen nicht bereit sein, Jahrhunderte geistiger und zivilisatorischer
Entwicklung beiseite zu schieben. Und es macht gerade auch meine Liebe zu
Israel aus, dass man dies dort ebenfalls nicht tut.
Für zivilisierte Gesellschaften und Nationen haben die Grundsätze des
Rechtsstaates zu gelten, für die große Denker und Lehrer in vielen Völkern
gestritten und gelitten haben. Glaubt der Autor ernsthaft, die großen,
leuchtenden Gestalten der jüdischen Geschichte würden sich auf den von
ihm zitierten Grundsatz berufen haben?
Auch sie sind nicht nur für die Lebensrechte des eigenen Volkes,
sondern immer auch für die Menschenrechte eingetreten.
Der Staat Israel ist ein Rechtsstaat. Das unterscheidet ihn von seinen Nachbarn.
Und der Rechtsstaat zieht die Grenzen für erlaubte Notwehr und deren
juristische Folgen aus guten Gründen sehr eng.

Die Übertragung des Talmud – Zitats auf das existierende Völker- und
Kriegsvölkerrecht ist nach meiner Überzeugung auch nicht zulässig. Wir
wissen alle, dass sich Völkerrecht nicht so präzise kodifizieren lässt
wie individuelles Recht. Damit wird aber kein zusätzlicher Freibrief
ausgestellt sondern an die „kollektive Moral“ zivilisierter Völker appelliert.
Das gilt auch für den „Präventivkrieg“. Die für ihn geltenden Regeln werden
sich wohl nie eindeutig festlegen lassen. Wir bleiben auf die Wertung im
Einzelfall angewiesen. Und die führt dann dazu, Hitlers Überfall auf die
Sowjetunion als völlig illegitim anzusehen (die Nazis haben damals von einem
„notwendigen Präventivkrieg“ gesprochen!), den israelischen Erstschlag im
„Sechstagekrieg“ hingegen als völlig legitim. 1967 lagen die unmittelbaren
Angriffsabsichten arabischer Staaten eben so klar auf dem Tisch, wie es
unabweisbar war, dass sich Israel nicht anders zur Wehr setzen konnte.

Nun ist zuzugeben, dass das Phänomen des internationalen Terrorismus uns alle,
und ganz besonders Israel vor neuartige Herausforderungen stellt.
Die existierenden Rechtsordnungen geben uns keine eindeutigen Antworten; sie
müssen also noch gefunden werden. Das aber schafft keinen „rechtsfreien Raum“,
den man mit dem deutenden Rückgriff auf Thora oder Talmud oder das Neue Testament
oder den Koran ausfüllen darf. Wer das tut, begibt sich in gefährliche Nähe des
Fundamentalismus, welcher Couleur auch immer.
Die Regierung Barak hatte diese Grenze wohl gesehen, als sie erstmals zum
Abwehrmittel der „gezielten Tötung“ gegriffen hat. Sie hatte die auch im
Kampf gegen den Terrorismus gültigen Instrumente der Verhältnismäßigkeit
und des abgestuften Vorgehens dabei im Blick. Mit Nachgiebigkeit oder
„appeasement“ hat das nichts zu tun, wohl aber mit den Regeln, denen die
zivilisierte Völkergemeinschaft zu folgen hat.

Diese Grenze ist nach meiner Überzeugung inzwischen überschritten worden.
Und nur das hat meine Kritik hervorgerufen. Wir sollten die hier aufgeworfenen
Fragen gründlich diskutieren.


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